Wochenbett

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Wochenbettpflege durch Ihre Hebamme.

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Die Anzahl der Besuche richtet sich nach dem fachlichen Bedarf von Mutter und Kind. Diese beinhalten körperliche Untersuchungen zur Beurteilung von Vitalität und Rückbildung. Die behandelnde Hebamme überwacht den physiologischen Wochenbettverlauf und verweist bei Notwendigkeit an den Gynäkologen oder Kinderarzt.